Jede Versicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und bei den meisten Versicherungsverhältnissen werden bestimmte Fälle bzw. Situationen von vorne herein ausgeschlossen. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages zum Zwecke einer Rechtsschutzversicherung, ist der Versicherer dazu verpflichtet, die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu unterstützen. Die entstehenden Kosten sind vom Versicherer zu übernehmen.Im jeweiligen Versicherungsschein werden die Fälle genauer beschrieben, für welche der Versicherungsschutz gültig sein soll und wann die Versicherung nicht greift. Die Aussicht auf Erfolg sollte immer gegeben sein, da sonst keine Verpflichtung besteht, die Kosten für den Prozess zu übernehmen. Im Versicherungsschein, der als Grundlage für den einzelnen Versicherungsvertrag zu sehen ist, können spezielle Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen werden. Z.B. werden in vielen Privat Rechtschutzversicherungen Prozesse im Zusammenhang mit Immobilieneigentum ausgeschlossen.
Klassischen Fälle, in welchen eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird sind:
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
- Privatrechtliche Auseinandersetzungen.
- Verkehrsrechtliche Fälle.
- Rechtsschutzfälle bezüglich Wohnungs- und Grundstückseigentum.
Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer und gegebenenfalls dessen Ehepartner und die im Haushalt lebenden Kinder, sofern sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben. In vielen Versicherungsverhältnissen wird eine Selbstbeteiligung pro Fall vereinbart, was die Tarife für den Versicherungsnehmer senkt. Oft ist eine anfängliche Wartezeit vereinbart, die zur Folge hat, dass erst für Rechtsfälle gezahlt werden kann, die nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sind.
Es gibt einige Fälle, in welchen kein Anspruch auf Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung besteht: Erb- und Familienrecht (lediglich die erste Beratung ist versichert), Hausbau und Immobilienkauf, Widerspruch gegen Schadensersatzansprüche, Streik und Aussperrung, Verfassungsgerichtsprozesse und Prozesse vor internationalen Gerichtshöfen, vorsätzliche Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und kollektives Arbeitsrecht sowie selbstständige Tätigkeit bei Tarifen für nicht-Selbständige.
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