Für vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Unfallrente, Unfalltagegeld, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld) gelten entsprechende Zusatzbedingungen, welche Sie vor dem Abschluss den Vertragsbedingungen entnehmen sollten. Eine vereinbarte Unfallrente z.B. wird nur gezahlt solange ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% besteht.
Unfalldefinition als Leistungsvoraussetzungen:
Die typische Unfalldefinition der Vertragsbedingen erfordert, dass die Einwirkung plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkt. Das umfasst also z.B. einen unerwarteten Sturz, jedoch nicht einen Schlaganfall. In vielen Verträgen gilt eine „erweiterte“ Unfalldefinition, wodurch durch eine starke Kraftanstrengung verursachte Schädigungen einbezogen werden. Das sind dann z.B. Muskel-, Knochen-, Sehnen- oder Gelenkschäden durch das heben schwerer Gegenstände.
Einige typische ausgeschlossene Leistungen:
- Krankheiten
- Vorsatz
- Verschiedene gefährliche Sportarten
- Tauchkrankheiten
- Bestimmte Berufe
- etc.
Zu den ausgeschlossenen Berufen zählen meistens:
Tierbändiger, Sprengpersonal, Leibwächter, Artisten, Bergarbeiter und Taucher sowie Berufssportler. Eine Person die einen dieser Berufe ausübt, wird nur sehr schwer und gegen hohe Zuschläge bzw. eventuell auch gar keine private Unfallversicherung finden, die sie versichern möchte.