Man unterscheidet bei privaten Krankenversicherungen zwischen der Vollversicherung (alle wesentlichen Risiken sind abgedeckt), der Teilversicherung (insbesondere für Beamte um die Sicherungslücke für Beamte zu ergänzen) und der Zusatzversicherung (private Zusatzleistungen für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen).
Bedingungen für Wechsel in die Private Krankenversicherung?
Um Privatpatient in einem Volltarif zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Prinzipiell gilt: Damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung zulässig ist, darf keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen.
Für abhängig Beschäftigte muss hierfür das Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Für 2010 betrug diese Grenze 49.950 € Brutto-Jahreseinkommen. Sie wird meist jedes Jahr um etwa 1% angehoben.
Nach der Gesundheitsreform 2007 war es zusätzlich erforderlich, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den 3 vorhergehenden Jahren überschritten wurde und auch in Zukunft wahrscheinlich überschreiten wird. Zum 1.1.2011 wurde durch die Schwarz-Gelbe Koalition die bis zur Reform 2007 geltende Regelung wieder eingeführt: Es kann bereits nach einem Jahr in welchem die Grenze überschritten wurde ein Wechsel in die Private Krankenversicherung erfolgen. Zudem wurde das erforderliche sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen für 2011 auf 49.500€ abgesenkt!
Beamte, Selbständige und Freiberufler unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Sie unterliegen generell nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können daher umgehend und unabhängig von Ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Ausnahme sind freiberufliche Künstler und Journalisten, welche i.d.R. über die Künstlersozialkasse gesetzlich pflichtversichert sind.
Studenten müssen sich in der GKV versichern, dürfen sich aber zu Beginn Ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ausserdem zu dem Zeitpunkt wo eine kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung endet.
Wird eine Person erneut Versicherungspflichtig, dann muss Sie aus der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das kann z.B. passieren, wenn das Einkommen absinkt oder ein Selbständiger wieder ein Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter aufnimmt.